Ficha Reducida für Schweizer Autos in Spanien
Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union, und trotzdem lässt sich Ihr Auto hier zulassen. Wir erstellen die Ficha Reducida, die die ITV von Ihnen verlangen wird, ob mit Wohnsitzwechsel oder ohne.
Die Schweiz ist nicht in der EU. Ihr Auto ist mit hoher Wahrscheinlichkeit trotzdem europäisch typgenehmigt.
Das ist die Verwechslung, die uns am häufigsten erreicht, und man sollte sie in zwei Teile zerlegen. Der erste Teil stimmt: Die Schweiz gehört weder zur Europäischen Union noch zum Europäischen Wirtschaftsraum, das Auto kommt also als Drittlandimport nach Spanien. Es gibt Zoll, es gibt einen DUA, und es sind Abgaben fällig. Daran drehen wir nichts.
Der zweite Teil wird kaum je erwähnt. Die technische Genehmigung läuft auf einer anderen Schiene: Die Schweiz harmonisiert ihre Anforderungen mit den europäischen, und ihre Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge erklärt die im Anhang aufgeführten EU-Richtlinien, EU-Verordnungen und UNECE-Reglemente für verbindlich. In der Praxis trägt die überwiegende Mehrheit der in der Schweiz zugelassenen Autos dieselbe europäische Typgenehmigung, die dasselbe Modell auch in München oder Lyon hätte. Und genau das macht die Ficha Reducida möglich.
Wie wir prüfen, ob Ihr Auto infrage kommt
Die Ficha Reducida funktioniert nur, wenn das Fahrzeug eine gültige europäische Typgenehmigungsnummer hat. Wenn ja, halten wir seine technischen Daten in der Form fest, die die spanische ITV lesen will, und die Akte läuft weiter. Wenn nein, führt der Weg über die Einzelgenehmigung nach dem Real Decreto 750/2010: ein anderes Verfahren, langsamer und deutlich teurer.
Bei einem Schweizer Auto steht diese Nummer im Feld 24 des Fahrzeugausweises (je nach Kanton Fahrzeugausweis, permis de circulation oder licenza di circolazione), beschriftet mit Typengenehmigung oder réception par type. Steht dort ein Code, der mit einem „e“ und einer Ländernummer beginnt, ist Ihr Auto europäisch typgenehmigt und die Sache läuft.
Vorsicht bei IVI und IVIX
Steht im Feld 24 dagegen IVI oder IVIX, hat das Auto eine Schweizer Einzelgenehmigung durchlaufen und besitzt keine europäische Typgenehmigung. Das kommt vor allem bei Fahrzeugen vor, die die Schweiz ihrerseits aus den USA oder Japan importiert hat, bei stark umgebauten Autos und bei manchen älteren Modellen. Solche Fälle brauchen in Spanien eine Einzelgenehmigung. Schicken Sie uns ein Foto des Fahrzeugausweises, bevor Sie etwas beauftragen; wir bestätigen es Ihnen.
Mit oder ohne Wohnsitzwechsel: was sich ändert
Die Ficha Reducida ist in beiden Fällen exakt dieselbe. Was sich ändert, ist die Steuerrechnung dazu und die Fristen, die Sie einhalten müssen.
Mit Wohnsitzwechsel
Sie ziehen aus der Schweiz nach Spanien und nehmen Ihr Auto mit. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kommt es zollfrei und ohne Zulassungssteuer herein.
- Der gewöhnliche Wohnsitz lag in den 12 zusammenhängenden Monaten vor dem Umzug außerhalb der EU
- Das Auto war mindestens 6 Monate vor dem Verlassen der Schweiz auf Ihren Namen zugelassen und in Gebrauch (12 Monate, soweit es um die Mehrwertsteuerbefreiung für Fahrzeuge geht)
- Zulassung in Spanien innerhalb von 60 Tagen nach dem Wohnsitzwechsel
- Kein Verkauf und keine Übertragung in den 12 Monaten nach der Zulassung
Rechtsgrundlage: Artikel 66.1.n des Gesetzes 38/1992 für die Zulassungssteuer und Verordnung (EG) 1186/2009 für die Zollbefreiung.
Ohne Wohnsitzwechsel
Sie haben das Auto in der Schweiz gekauft und bringen es als ganz normalen Import herein. Befreiungen gibt es keine, machbar ist es trotzdem: jedes Jahr gehen viele diesen Weg.
- Zollabfertigung mit DUA, bei der Einfuhrzoll und 21 % Mehrwertsteuer abgerechnet werden
- Der Zoll von 10 % lässt sich vermeiden, wenn der Verkäufer einen Präferenznachweis (EUR.1 oder Erklärung auf der Rechnung) nach dem Abkommen EU–Schweiz ausstellt
- Sondersteuer auf bestimmte Verkehrsmittel, berechnet nach den CO₂-Emissionen des Autos
- Vorabprüfung zur Zulassung bei der ITV, mit Ficha Reducida und Zollbeleg
Zoll und Steuern wickeln wir nicht ab — wir machen den ingenieurtechnischen Teil. Aber wir sagen Ihnen, was jede Stelle verlangen wird, damit Sie es nicht erst mittendrin erfahren.
Welche Schweizer Unterlagen wir brauchen
Je vollständiger das Paket ankommt, desto schneller geht die Ficha raus. Üblicherweise das hier:
- Schweizer Fahrzeugausweis (Fahrzeugausweis / permis de circulation / licenza di circolazione), beide Seiten
- Typenschein oder Schweizer Typenbescheinigung, falls noch vorhanden
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) des Herstellers, falls vorhanden
- Eigentumsnachweis: Kaufrechnung oder Kaufvertrag
- DNI, NIE oder Reisepass des Halters
- Fotos des Autos: Front, Heck, beide Seiten, Fahrgestellnummer-Einprägung und Reifenflanke
- Beleg der Zollabfertigung (DUA), sobald Sie ihn haben
Kein Typenschein zur Hand? Kein Hindernis. Mit Fahrzeugausweis und Fahrgestellnummer rekonstruieren wir fast alles, und falls in Ihrem Fall doch etwas fehlt, sagen wir es Ihnen vor dem Start.
Wie wir Ihren Fall bearbeiten
Vier Schritte, und für keinen müssen Sie das Auto irgendwohin bringen:
Sie schicken uns die Unterlagen
Sie laden den Schweizer Fahrzeugausweis und die Fotos des Autos hoch. Feld 24 und die Fahrgestellnummer genügen uns, um zu wissen, ob Ihr Fall ein Ficha-Reducida-Fall ist.
Technische Prüfung
Wir gleichen die europäische Typgenehmigungsnummer mit den Genehmigungsdatenbanken ab und prüfen, ob die Schweizer Daten zu dem passen, was die spanische ITV sehen will.
Erstellung und Unterschrift
Unser Ingenieursteam erstellt und unterzeichnet die Ficha Reducida mit den technischen Daten des Fahrzeugs.
Zustellung
Sie erhalten die Ficha digital, fertig für die Vorabprüfung zur Zulassung bei der ITV und für den Rest der Akte bei der Verkehrsbehörde.
Preis und Lieferzeit
Lieferzeit
24–48 Arbeitsstunden
Ab dem Moment, in dem uns die Unterlagen vollständig vorliegen
Preis
Auf Anfrage
Festes Angebot vor dem Start, unverbindlich
Ficha Reducida anfragen
Formular ausfüllen, und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen
Rechtsgrundlagen
- Ficha Reducida und Einzelgenehmigung: Real Decreto 750/2010 vom 4. Juni.
- Befreiung von der Zulassungssteuer bei Wohnsitzverlegung: Artikel 66.1.n des Gesetzes 38/1992 über die Verbrauchsteuern.
- Zollbefreiung bei Wohnsitzverlegung aus einem Drittland: Verordnung (EG) 1186/2009.
- Mit der EU harmonisierte Schweizer Anforderungen: Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS/OETV) und ihr Anhang verbindlicher Normen.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Anforderungen können je nach Einzelfall, ITV-Station, Eingangszollstelle oder autonomer Region abweichen.